Gesetze / Bekanntmachung des Organisationserlasses des Bundeskanzlers

BKOrgErl1998Bek

II.

Es erhalten

1.
das Bundesministerium für Wirtschaft die Bezeichnung Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie;
2.
das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Technologie die Bezeichnung Bundesministerium für Bildung und Forschung.