Gesetze / Bekanntmachung des Organisationserlasses des Bundeskanzlers
BKOrgErl1998BekIX.
Die Einzelheiten des Überganges werden zwischen den beteiligten Mitgliedern der Bundesregierung geregelt und dem Chef des Bundeskanzleramtes mitgeteilt."
Gesetze / Bekanntmachung des Organisationserlasses des Bundeskanzlers
BKOrgErl1998BekDie Einzelheiten des Überganges werden zwischen den beteiligten Mitgliedern der Bundesregierung geregelt und dem Chef des Bundeskanzleramtes mitgeteilt."