Gesetze / Bekanntmachung des Organisationserlasses des Bundeskanzlers

BKOrgErl1998Bek

VIII.

Dem Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung wird aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit übertragen die Zuständigkeit für Sozialrecht/Sozialhilfe.