Gesetze / Bekanntmachung des Organisationserlasses des Bundeskanzlers
BKOrgErl1998BekVIII.
Dem Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung wird aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit übertragen die Zuständigkeit für Sozialrecht/Sozialhilfe.