Gesetze / Medizinprodukte-Gebührenverordnung BKostV-MPG § 6 Beratungen Historische Fassung — Stand 10.06.2019 bis 26.05.2021. Zur aktuellen Fassung → Die Gebühr für die Beratung des Verantwortlichen nach § 5 des Medizinproduktegesetzes, von Benannten Stellen und von Sponsoren nach § 32 des Medizinproduktegesetzes beträgt 500 bis 2 800 Euro.