Gesetze / BKrFQG 2020 / Änderungen
Änderungen im BKrFQG 2020
Neue Textfassungen seit Juni 2019, neueste zuerst. Daten beruhen auf dem täglichen Abgleich mit der amtlichen Dokumentation.
14.03.2026
§ 7 Nachweis der Qualifikation
06.02.2026
§ 1 Anwendungsbereich · § 3 Mindestalter und Qualifikation der Fahrer · § 7 Nachweis der Qualifikation · § 9 Anerkennung von Ausbildungsstätten · § 11 Überwachung anerkannter Ausbildungsstätten · § 12 Berufskraftfahrerqualifikationsregister · § 14 Inhalt des Berufskraftfahrerqualifikationsregisters · § 18 Datenübermittlung an das Kraftfahrt-Bundesamt durch die nach Landesrecht zuständigen Behörden · § 21 Datenübermittlung an inländische Behörden und Stellen · § 22 Datenübermittlung an Behörden in den anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union und an Behörden in den Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum · § 27 Verordnungsermächtigung · § 28 Bußgeldvorschriften · § 30 Übergangsvorschriften
01.01.2026
§ 1 Anwendungsbereich
19.08.2023
§ 27 Verordnungsermächtigung
09.03.2023
§ 28 Bußgeldvorschriften
01.01.2023
§ 29 (weggefallen)
23.05.2021
§ 7 Nachweis der Qualifikation · § 12 Berufskraftfahrerqualifikationsregister · § 13 Registerführende Behörde · § 14 Inhalt des Berufskraftfahrerqualifikationsregisters · § 15 Datenübermittlung an den Hersteller des Fahrerqualifizierungsnachweises · § 16 Datenerhebung, -speicherung und -verwendung durch den Hersteller des Fahrerqualifizierungsnachweises · § 17 Datenübermittlung an das Kraftfahrt-Bundesamt durch den Hersteller des Fahrerqualifizierungsnachweises · § 18 Datenübermittlung an das Kraftfahrt-Bundesamt durch die nach Landesrecht zuständigen Behörden · § 19 Datenübermittlung an das Kraftfahrt-Bundesamt durch die zuständigen Stellen und die Ausbildungsstätten · § 20 Überwachungsbefugnis des Kraftfahrt-Bundesamtes · § 21 Datenübermittlung an inländische Behörden und Stellen · § 22 Datenübermittlung an Behörden in den anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union und an Behörden in den Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum · § 23 Ausführungsregeln für das automatisierte Verfahren · § 24 Zulässigkeit der Datenübermittlung im automatisierten Verfahren · § 25 Auskunftspflicht gegenüber Fahrern · § 26 Löschung der Daten · § 30 Übergangsvorschriften