Gesetze / Bundeslaufbahnverordnung

BLV 2009

§ 12 Mittlerer Dienst

Ein Vorbereitungsdienst für den mittleren Dienst dauert mindestens ein Jahr, in der Regel jedoch zwei Jahre. Er besteht aus einer fachtheoretischen und einer berufspraktischen Ausbildung.

§ 11a § 13