Gesetze / Bundeslaufbahnverordnung

BLV 2009

§ 14 Höherer Dienst

Ein Vorbereitungsdienst für den höheren Dienst dauert mindestens 18 Monate, in der Regel jedoch zwei Jahre. Er vermittelt die für die Laufbahn erforderlichen berufspraktischen Fähigkeiten und Kenntnisse.

§ 13 § 15