Gesetze / Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zur Übertragung der Befugnisse zum Erlass von besonderen Lehrverpflichtungsverordnungen an der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung

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§ 2 Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

§ 1