Gesetze / Anordnung zur Übertragung beamten- und haushaltsrechtlicher Zuständigkeiten des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend auf das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben

BMFSFJBAFzAZustAnO

§ 4 Übertragung von Zuständigkeiten nach dem Bundesbesoldungsgesetz

Dem Bundesamt wird die Entscheidung über die Anweisung eines dienstlichen Wohnsitzes nach § 15 Absatz 2 Satz 1 des Bundesbesoldungsgesetzes übertragen.

§ 3 § 5