Gesetze / Verordnung zur Ermöglichung der Anlegung, Führung und Weiterführung papiergebundener Akten in Straf- und Bußgeldverfahren im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen
BMFStruBVfPAktV§ 4 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.