Gesetze / Anordnung über die Übertragung der Befugnis zu Entscheidungen über Jubiläumszuwendungen an Beamte im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Vertriebene, Flüchtlinge und Kriegsgeschädigte

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II.

Diese Anordnung tritt am Tage der Verkündung im Bundesanzeiger in Kraft.