Gesetze / Verordnung zur Ermöglichung der Anlegung, Führung und Weiterführung papiergebundener Akten in Bußgeldverfahren im Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern
BMIPAktErmV§ 4 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.