Gesetze / Verordnung zur Ermöglichung der Anlegung, Führung und Weiterführung papiergebundener Akten in Bußgeldverfahren im Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern

BMIPAktErmV

§ 4 Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

§ 3