Gesetze / Anordnung des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat zur Übertragung von Zuständigkeiten in Angelegenheiten der Beihilfe auf die Postbeamtenkrankenkasse

BMLEHBeihÜbertrAnO

§ 4 Inkrafttreten

Diese Anordnung tritt am 1. Januar 2026 in Kraft.

§ 3