Gesetze / Biologiemodellmacherausbildungsverordnung
BMMAusbV§ 12 Prüfungsbereiche
Die Abschlussprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt:
1.
Herstellen eines mehrteiligen Modells,
2.
Planung und Fertigung sowie
3.
Wirtschafts- und Sozialkunde.