Gesetze / BMVBS-Delegationsanordnung
BMVBSDelegatAnO 2013§ 5 Übergangsregelung
Für Widersprüche und Klagen, die vor dem Inkrafttreten dieser Anordnung erhoben worden sind, bleibt es bei den bisherigen Zuständigkeiten.
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BMVBSDelegatAnO 2013Für Widersprüche und Klagen, die vor dem Inkrafttreten dieser Anordnung erhoben worden sind, bleibt es bei den bisherigen Zuständigkeiten.