Gesetze / BMVBS-Delegationsanordnung

BMVBSDelegatAnO 2013

§ 5 Übergangsregelung

Für Widersprüche und Klagen, die vor dem Inkrafttreten dieser Anordnung erhoben worden sind, bleibt es bei den bisherigen Zuständigkeiten.

§ 4 § 6