Gesetze / BMVBVerfPAktV · BGBl. I 2026, Nr. 104

Verordnung zur Ermöglichung der Anlegung, Führung oder Weiterführung papiergebundener Akten in Bußgeldverfahren im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr

3 Normen · ausgefertigt 14.04.2026 · Änderungen

  1. Eingangsformel
  2. § 1 Anlegung, Führung oder Weiterführung von papiergebundenen Akten in Bußgeldverfahren der Generaldirektion für Wasserstraßen und Schifffahrt und des Bundesamtes für Seeschifffahrt und Hydrographie
  3. § 2 Außerkrafttreten
  4. § 3 Inkrafttreten