Gesetze / Verordnung zur Ermöglichung der Anlegung, Führung oder Weiterführung papiergebundener Akten in Bußgeldverfahren im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr
BMVBVerfPAktV§ 3 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.