Gesetze / Verordnung zur Ermöglichung der Anlegung, Führung oder Weiterführung papiergebundener Akten in Bußgeldverfahren im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr

BMVBVerfPAktV

§ 3 Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

§ 2