Gesetze / Besondere Gebührenverordnung Wasserstraßen und Schifffahrt
BMVI-WS-BGebV§ 5 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Oktober 2021 in Kraft.
Gesetze / Besondere Gebührenverordnung Wasserstraßen und Schifffahrt
BMVI-WS-BGebVDiese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Oktober 2021 in Kraft.