Gesetze / Anordnung zur Durchführung der Bundesdisziplinarordnung für den Geschäftsbereich des Bundesministers der Verteidigung
BMVgBDODAnOI.
Die mir nicht unmittelbar nachgeordneten Dienstvorgesetzten können Geldbußen bis zur Höhe eines Achtels der monatlichen Dienstbezüge verhängen.