Gesetze / BMVgVFAPrV · BGBl I 2023, Nr. 137
Verordnung für die Durchführung der Abschlussprüfung im staatlich anerkannten Ausbildungsberuf Verwaltungsfachangestellte und Verwaltungsfachangestellter – Fachrichtung Bundesverwaltung – im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung
27 Normen · ausgefertigt 22.05.2023 · Änderungen
- Eingangsformel
- Inhaltsübersicht
- Abschnitt 1 · Prüfungsausschüsse
- § 1 Errichtung
- § 2 Zusammensetzung, Berufung, Beschlussfähigkeit und Entschädigung
- § 3 Ausschluss von der Mitwirkung und ordnungsgemäße Besetzung
- § 4 Geschäftsführung
- § 5 Verschwiegenheit
- Abschnitt 2 · Vorbereitung der Prüfung
- § 6 Prüfungstermine und Prüfungsort
- § 7 Antrag auf Zulassung
- § 8 Entscheidung über die Zulassung
- Abschnitt 3 · Durchführung der Abschlussprüfung
- § 9 Gliederung der Abschlussprüfung
- § 10 Nachteilsausgleich für behinderte Prüflinge
- § 11 Sonstiger Nachteilsausgleich
- § 12 Prüfungsaufgaben und Aufgabenerstellungsausschuss
- § 13 Nichtöffentlichkeit
- § 14 Leitung, Fernprüfung, Aufsicht, Protokoll und Verwendung von Kennziffern
- § 15 Ausweispflicht und Belehrung
- § 16 Täuschungshandlungen und Ordnungsverstöße
- § 17 Rücktritt und Nichtteilnahme
- Abschnitt 4 · Bewertung, Feststellung und Beurkundung des Prüfungsergebnisses
- § 18 Bewertung
- § 19 Feststellung des Ergebnisses der Abschlussprüfung
- § 20 Ergebnisprotokoll, Mitteilung über Bestehen oder Nichtbestehen der Abschlussprüfung
- § 21 Prüfungszeugnis
- § 22 Bescheid über nicht bestandene Abschlussprüfung
- Abschnitt 5 · Wiederholung der Abschlussprüfung
- § 23 Wiederholung der Abschlussprüfung
- Abschnitt 6 · Schlussbestimmungen
- § 24 Rechtsbehelfsbelehrung
- § 25 Prüfungsunterlagen
- § 26 Übergangsregelung
- § 27 Inkrafttreten