Gesetze / Verordnung zur Anlegung, Führung und Weiterführung papiergebundener Akten in Verfahren nach der Wehrdisziplinarordnung und in Bußgeldverfahren im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung
BMVgVerfWDO2025uBVerfPAktV§ 4 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.