Gesetze / Verordnung zur Weiterführung papiergebundener Akten in Bußgeldverfahren im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie
BMWiEBVerfPAktV§ 2 Außerkrafttreten
Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2026 außer Kraft.