Gesetze / Anordnung zur Übertragung disziplinarrechtlicher Zuständigkeiten und Befugnisse im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

BMinUZustAnO

II.

Diese allgemeine Anordnung tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt Teil I in Kraft.