Gesetze / Besondere Gebührenverordnung Bundesnetzagentur - Frequenzzuteilungen –
BNetzAFreqZutBGebV§ 2 Höhe der Gebühren
Die gebührenpflichtigen Tatbestände und die Höhe der festzusetzenden Gebühren bestimmen sich nach dem Gebührenverzeichnis in der Anlage.