Gesetze / Besondere Gebührenverordnung Bundesnetzagentur - Frequenzzuteilungen –

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§ 2 Höhe der Gebühren

Die gebührenpflichtigen Tatbestände und die Höhe der festzusetzenden Gebühren bestimmen sich nach dem Gebührenverzeichnis in der Anlage.

§ 1 § 3