Gesetze / Bundesnotarordnung
BNotOAnlage 1 (zu § 18d Absatz 1) Gebührenverzeichnis (Zugang zu Inhalten notarieller Urkunden und Verzeichnisse zu Forschungszwecken)
(Fundstelle: BGBl. I 2021, 2170)
| Nr. | Gebührentatbestand | Gebührenbetrag |
|---|---|---|
| 10 | Entscheidung über einen Antrag auf Gewährung des Zugangs zu Inhalten notarieller Urkunden und Verzeichnisse .......... | 25,00 bis 250,00 € |
| 20 | Erteilung einer Auskunft aus notariellen Urkunden oder Verzeichnissen .......... Die Gebühr fällt nur einmal an, auch wenn mehrere Stellen mit der Erteilung der Auskunft befasst sind. | 20,00 bis 200,00 € |
| 30 | Gewährung der Einsicht in notarielle Urkunden und Verzeichnisse: 1. wenn keine Anonymisierung von Inhalten erfolgt, je notarieller Urkunde oder notariellem Verzeichnis .......... 2. wenn eine Anonymisierung von Inhalten erfolgt, je notarieller Urkunde oder notariellem Verzeichnis .......... | 10,00 € 20,00 € |
| 40 | Entscheidung über einen Antrag auf Zustimmung zur Verwendung verschwiegenheitspflichtiger Inhalte für ein anderes Forschungsvorhaben .......... | 20,00 bis 100,00 € |
| 50 | Entscheidung über einen Antrag auf Zustimmung zur Veröffentlichung verschwiegenheitspflichtiger Inhalte .......... | 20,00 bis 100,00 € |