Gesetze / Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr

BOKraft 1975

§ 40 Beförderungsentgelte

Im Mietwagenverkehr sind die Beförderungsentgelte nach der Anzeige des Wegstreckenzählers (§ 30 Abs. 1) zu berechnen, wenn nichts anderes vereinbart ist.

§ 39 § 41