Gesetze / Wahlordnung zum Bundespersonalvertretungsgesetz

BPersVWO

§ 38 Bekanntmachungen des Bezirkswahlvorstandes

Bekanntmachungen nach den §§ 11 und 13 sind in gleicher Weise wie das Wahlausschreiben in den Dienststellen auszuhängen.

§ 37 § 39