Gesetze / Wahlordnung zum Bundespersonalvertretungsgesetz
BPersVWO§ 45 Entsprechende Anwendung der Vorschriften über die Wahl des Personalrates
Für die Wahl des Gesamtpersonalrates gelten die §§ 32 bis 41 entsprechend.
Gesetze / Wahlordnung zum Bundespersonalvertretungsgesetz
BPersVWOFür die Wahl des Gesamtpersonalrates gelten die §§ 32 bis 41 entsprechend.