Gesetze / Bundespolizei-Heilfürsorgeverordnung BPolHfV § 20 Verwaltungsvorschrift Historische Fassung — Stand 01.07.2020 bis 01.11.2025. Zur aktuellen Fassung → Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat erlässt eine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung dieser Verordnung.