Gesetze / BPolLV 2011 · BGBl I 2011, 2408

Verordnung über die Laufbahnen des Polizeivollzugsdienstes in der Bundespolizei

20 Normen · ausgefertigt 02.12.2011 · Änderungen

  1. Inhaltsübersicht
  2. § 1 Geltungsbereich
  3. § 2 Schwerbehinderte Menschen
  4. § 3 Gestaltung und Ämter der Laufbahnen
  5. § 4 Einrichtung von Vorbereitungsdiensten
  6. § 5 Einstellung in den Vorbereitungsdienst
  7. § 6 Mittlerer Polizeivollzugsdienst in der Bundespolizei
  8. § 7 Gehobener Polizeivollzugsdienst in der Bundespolizei
  9. § 8 Höherer Polizeivollzugsdienst in der Bundespolizei
  10. § 9 Zugang zum höheren Polizeivollzugsdienst in der Bundespolizei bei Besitz einer erforderlichen Hochschulausbildung
  11. § 10 Zugang zum höheren Polizeivollzugsdienst in der Bundespolizei für Bewerberinnen und Bewerber mit einer zweiten Staatsprüfung
  12. § 11 Einstellung oder Versetzung aus Laufbahnen des Polizeivollzugsdienstes
  13. § 12 Besondere Fachverwendungen
  14. § 12a Altershöchstgrenze für die Verwendungsfortbildung zur Pilotin oder zum Piloten
  15. § 13 Erprobungszeit
  16. § 14 Fortbildung sowie Erhaltung der körperlichen Leistungsfähigkeit
  17. § 15 Aufstieg
  18. § 16 Verkürzter Aufstieg in den gehobenen Polizeivollzugsdienst in der Bundespolizei
  19. § 16a Verkürzter Aufstieg von Spitzensportlerinnen und Spitzensportlern in den gehobenen Polizeivollzugsdienst in der Bundespolizei
  20. § 17 Verkürzter Aufstieg in den höheren Polizeivollzugsdienst in der Bundespolizei
  21. § 18 Ausnahmen für besonders leistungsstarke Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamte des mittleren Polizeivollzugsdienstes in der Bundespolizei
  22. Anlage 1 (zu § 3 Absatz 2)
  23. Anlage 2 (zu § 12 Absatz 1) Bildungsvoraussetzungen für besondere Fachverwendungen im Polizeivollzugsdienst in der Bundespolizei