Gesetze / Anordnung des Bundespräsidenten über die Festsetzung einer Amtsbezeichnung
BPräsAmtsbezAnO 1977-04(XXXX)
Gemäß § 81 Abs. 1 des Bundesbeamtengesetzes setze ich folgende Amtsbezeichnung fest:
Direktor beim Bundesbeauftragten für den Datenschutz- als der leitende Beamte -.