Gesetze / Anordnung des Bundespräsidenten über die Festsetzung einer Amtsbezeichnung

BPräsAmtsbezAnO 1985-01

(XXXX)

Gemäß § 81 Abs. 1 des Bundesbeamtengesetzes setze ich folgende Amtsbezeichnung fest:
Direktor beim Amt für den Militärischen Abschirmdienst

- als der ständige Vertreter des Amtschefs -