Gesetze / Anordnung des Bundespräsidenten über die Festsetzung einer Amtsbezeichnung

BPräsAmtsbezAnO 1991

(XXXX)

Gemäß § 81 Abs. 1 des Bundesbeamtengesetzes setze ich folgende Amtsbezeichnung fest:
"Präsident des Amtes für den Militärischen Abschirmdienst".