Gesetze / Anordnung des Bundespräsidenten über die Festsetzung einer Amtsbezeichnung
BPräsAmtsbezAnO 1996(XXXX)
Gemäß § 81 Abs. 1 des Bundesbeamtengesetzes setze ich folgende Amtsbezeichnung fest:
"Präsident und Professor derBundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin".
Der Bundespräsident