Gesetze / Anordnung des Bundespräsidenten über die Dienstkleidung der bei den deutschen Auslandsvertretungen für den Geheim-, Haus- und Objektschutz eingesetzten Polizeivollzugsbeamten im BGS

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II.

Der Bundesminister des Auswärtigen wird ermächtigt, Ausführungsbestimmungen zu dieser Anordnung zu erlassen.