Gesetze / Anordnung des Bundespräsidenten über den Erlass von Bestimmungen über die Dienstkleidung der Beamtinnen und Beamten der Sparte Bundesforst der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben

BPräsKldgForstAnO 2011

Schlussformel

Der Bundespräsident

§ 2