Gesetze / Anordnung des Bundespräsidenten über die Amtstracht bei dem Bundespatentgericht

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II.

Die Farbe der Amtstracht ist schwarz. Der Besatz an der Amtsrobe und am Barett besteht für die Richter aus stahlblauem Samt, für die Urkundsbeamten aus stahlblauem Wollstoff.