Gesetze / Gesetz über die Wahl des Bundespräsidenten durch die Bundesversammlung
BPräsWahlG§ 1
Der Präsident des Bundestages bestimmt Ort und Zeit des Zusammentrittes der Bundesversammlung.
Gesetze / Gesetz über die Wahl des Bundespräsidenten durch die Bundesversammlung
BPräsWahlGDer Präsident des Bundestages bestimmt Ort und Zeit des Zusammentrittes der Bundesversammlung.