Gesetze / Gesetz über die Wahl des Bundespräsidenten durch die Bundesversammlung

BPräsWahlG

§ 6

Wird die Wahl nach § 2 Abs. 2 Satz 3 von einem Landtagsausschuß vorgenommen, so gelten §§ 4 und 5 entsprechend.

§ 5 § 7