Gesetze / Geschäftsordnung des Bundesrates BRGO 1966 § 16 Anwesenheitsliste Historische Fassung — Stand 10.06.2019 bis 29.05.2025. Zur aktuellen Fassung → Für jede Sitzung des Bundesrates wird eine Anwesenheitsliste ausgelegt, in die sich die Teilnehmer der Sitzung eintragen.