Gesetze / Geschäftsordnung des Bundesrates BRGO 1966 § 3 Geschäftsjahr Historische Fassung — Stand 10.06.2019 bis 29.05.2025. Zur aktuellen Fassung → Das Geschäftsjahr des Bundesrates beginnt am 1. November eines jeden Jahres und endet am 31. Oktober des folgenden Jahres.