Gesetze / Hausordnung für das Sekretariat des Bundesrates

BRSekrHausO

§ 7 Sondereinrichtungen

Für die Benutzung der Sondereinrichtungen des Bundesrates wie Bibliothek und Archiv gelten neben dieser Anordnung zusätzlich deren Benutzungsordnungen in der jeweils geltenden Fassung.

§ 6 § 8