Gesetze / Bestimmungen über Amtswohnungen, Umzugskostenentschädigung, Tagegelder und Entschädigung für Reisekosten der Mitglieder der Bundesregierung

BRegEntschBest

§ 11

Bei amtlicher Tätigkeit im Ausland gelten die für die Bundesbeamten der höchsten Reisekostenstufe maßgebenden Bestimmungen entsprechend.

§ 10 § 12