Gesetze / Bestimmungen über Amtswohnungen, Umzugskostenentschädigung, Tagegelder und Entschädigung für Reisekosten der Mitglieder der Bundesregierung

BRegEntschBest

§ 5

Die Amtswohnungen sind nach den Vorschriften der Anlage zu verwalten und zu bewirtschaften.

§ 4 § 6