Gesetze / Beitragssatzgesetz 2000

BSG 2000

§ 1 Beitragssätze in der Rentenversicherung

Der Beitragssatz für das Jahr 2000 beträgt in der Rentenversicherung der Arbeiter und der Angestellten 19,3 vom Hundert und in der knappschaftlichen Rentenversicherung 25,6 vom Hundert.

§ 2