Gesetze / Beitragssatzgesetz 2002
BSG 2002§ 1 Beitragssätze in der Rentenversicherung
Der Beitragssatz für das Jahr 2002 beträgt in der Rentenversicherung der Arbeiter und der Angestellten 19,1 Prozent und in der knappschaftlichen Rentenversicherung 25,4 Prozent.