Gesetze / Beitragssatzgesetz 2004
BSG 2004§ 1 Beitragssätze in der Rentenversicherung
Der Beitragssatz beträgt für das Jahr 2004 in der Rentenversicherung der Arbeiter und der Angestellten 19,5 Prozent und in der knappschaftlichen Rentenversicherung 25,9 Prozent.