Gesetze / BSI-IT-Sicherheitskennzeichenverordnung
BSI-ITSiKV§ 1 Anwendungsbereich
Diese Verordnung regelt die Gestaltung und Verwendung des IT-Sicherheitskennzeichens im Sinne des § 9c Absatz 1 Satz 1 des BSI-Gesetzes und legt das Verwaltungsverfahren zur Sicherstellung der Anforderungen im Zusammenhang mit der Verwendung des Kennzeichens fest.