Gesetze / BSI-Kostenverordnung
BSI-KostV 2005§ 4 Ausnahmen von der Gebühren- und Auslagenpflicht
Das Bundesministerium des Innern ordnet zeitlich befristete Ausnahmen von der Gebühren- und Auslagenpflicht für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen des Bundesamtes an, soweit dies zur Förderung der Sicherheit in der Informationstechnik geboten erscheint.