Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über die Abgrenzung der Braunkohlen- und Sanierungsplangebiete im Land Brandenburg

BSanPlagV

§ 2

Der Braunkohlenausschuß des Landes Brandenburg kann der

Landesplanungsbehörde entsprechend den Erfordernissen der Braunkohlen- und

Sanierungsplanung begründete Vorschläge zur Präzisierung der

Abgrenzung der Braunkohlen- und Sanierungsplangebiete unterbreiten.

§ 1 § 3