Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über die Abgrenzung der Braunkohlen- und Sanierungsplangebiete im Land Brandenburg
BSanPlagV§ 2
Der Braunkohlenausschuß des Landes Brandenburg kann der
Landesplanungsbehörde entsprechend den Erfordernissen der Braunkohlen- und
Sanierungsplanung begründete Vorschläge zur Präzisierung der
Abgrenzung der Braunkohlen- und Sanierungsplangebiete unterbreiten.